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   FG Berlin, 24.06.2003 - 7 K 4010/02   

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https://dejure.org/2003,15769
FG Berlin, 24.06.2003 - 7 K 4010/02 (https://dejure.org/2003,15769)
FG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2003 - 7 K 4010/02 (https://dejure.org/2003,15769)
FG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 7 K 4010/02 (https://dejure.org/2003,15769)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug Gebäudeherstellungskosten zum Pauschalfestpreis; Wechsel des Aufteilungsmaßstabs bei der Schätzung nach § 15 Abs. 4 UStG; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 4
    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei Vereinbarung eines Pauschalpreises für Bauleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei Vereinbarung eines Pauschalpreises für Bauleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1578
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus FG Berlin, 24.06.2003 - 7 K 4010/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 17. August 2001, V R 52/00 Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 225 für die Vorsteuer auf den Herstellungsaufwand gemischt genutzter Gebäude und V R 32/01 BFH/NV 2002, 229 und V R 1/01, BFHE 196, 345 , BFH/NV 2001, 1685 für die Vorsteuer auf den Erhaltungsaufwand gemischt genutzter Gebäude) ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze als sachgerechte Schätzung anzuerkennen.
  • BFH, 24.11.1994 - V R 30/92

    Ort der Lieferung und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung

    Auszug aus FG Berlin, 24.06.2003 - 7 K 4010/02
    Die zur Errechnung dieses Ziels erforderlichen Faktoren greifen so ineinander, dass sie hinter dem Ganzen, der Werklieferung eines vermietbaren Gebäudes zurücktreten (vgl. BFH, Urteil vom 24. November 1994 V R 30/92 Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 176, 482, BStBl II 1995, 151).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 52/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

    Auszug aus FG Berlin, 24.06.2003 - 7 K 4010/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 17. August 2001, V R 52/00 Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 225 für die Vorsteuer auf den Herstellungsaufwand gemischt genutzter Gebäude und V R 32/01 BFH/NV 2002, 229 und V R 1/01, BFHE 196, 345 , BFH/NV 2001, 1685 für die Vorsteuer auf den Erhaltungsaufwand gemischt genutzter Gebäude) ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze als sachgerechte Schätzung anzuerkennen.
  • BFH, 17.08.2001 - V R 32/01

    Sanierung - Sanierungskosten - Umsatzsteuer - Steuerbefreiung - Pro-rata-Satz

    Auszug aus FG Berlin, 24.06.2003 - 7 K 4010/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 17. August 2001, V R 52/00 Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 225 für die Vorsteuer auf den Herstellungsaufwand gemischt genutzter Gebäude und V R 32/01 BFH/NV 2002, 229 und V R 1/01, BFHE 196, 345 , BFH/NV 2001, 1685 für die Vorsteuer auf den Erhaltungsaufwand gemischt genutzter Gebäude) ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze als sachgerechte Schätzung anzuerkennen.
  • FG Hessen, 28.06.2005 - 6 V 4375/04

    Aufteilung; Vorsteuer; Umsatzschlüssel; Direkte Zuordnung; Gemischt-genutztes

    Aus dem Urteil des FG Berlin vom 24.06.2003 (EFG 2003, 1578 ), dessen Sachverhalt dem vorliegenden Fall entspreche, ergebe sich, dass für den Gesamtbetrag der Bauleistungen eine Aufteilung nach dem Umsatzverhältnis zulässig sei.

    c) Eine Aufteilung der gesamten Vorsteuern nach dem sog. Umsatzschlüssel ergibt sich nach Ansicht des Senates auch nicht unter Berücksichtigung des von der Antragstellerin angeführten Urteils des Finanzgerichtes Berlin vom 24. Juni 2003 7 K 4010/02 (EFG 2003, 1578 ).

  • FG Berlin, 26.10.2004 - 7 K 7088/03

    Aufteilung von Eingangsleistungen zur Erbringung von Mietumsätzen im Zusammenhang

    Der Klägerin ist einzuräumen, dass für die Aufteilung von Eingangsleistungen zur Erbringung von Mietumsätzen, die teils steuerpflichtig, teils steuerfrei erbracht werden, der so genannte Umsatzschlüssel jedenfalls in den Streitjahren eine sachgerechte Aufteilungsmethode war (ständige Rechtsprechung des BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE-196, 345, BStBl II 2002, 833; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 V B 170/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2004, 234; Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 2003 7 K 4010/02, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG-2003, 1004, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen -Az.-V R 43/03; Beschluss des erkennenden Senats vom 18. November 2003 7 B 7379/03, EFG 2004, 380).
  • FG Berlin, 18.11.2003 - 7 B 7379/03

    Zur sachgerechten Vorsteueraufteilung bei Vermietung eines Wohn- und

    Der erkennende Senat hat entsprechend bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2003 7 K 4010/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1004) die Auffassung vertreten, dass nach Bekanntwerden der neuen Rechtsprechung des BFH ein Wechsel von der Anwendung des Flächenschlüssels zum Umsatzschlüssel zulässig sei.
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